Inhaberin: Laura Lisa Maria Horvath, MSc
Geschäftsbezeichnung: fini
Anschrift: Birneckergasse 35a/1, 1210 Wien
E-Mail: hallo@fini.wien
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Laura Lisa Maria Horvath, MSc (im Folgenden „fini“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen fini und dem Kunden (z.B. Veranstalter, Werbepartner), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar (B2B).
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von fini schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote von fini sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungen als Ankündigungsunternehmen & Magazin
2.1 Fini betreibt ein Online-Magazin und einen Eventkalender. Die Leistungen umfassen die Veröffentlichung von Veranstaltungen („Top-Termine“), redaktionelle Beiträge, Newsletter-Platzierungen sowie die grafische und inhaltliche Aufbereitung von Informationen für Familien.
2.2 Fini entscheidet nach rein redaktionellen Kriterien über die Aufnahme von kostenfreien Inhalten. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nur bei schriftlich vereinbarten, entgeltlichen Werbeformaten.
2.3 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung durch fini. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für fini.
2.4 Alle Leistungen (insbesondere Entwürfe für redaktionelle Beiträge, Grafiken oder Werbeanzeigen) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung gelten sie als vom Kunden genehmigt.
2.5 Bei Social-Media-Leistungen (z.B. Instagram-Posts für Partner) arbeitet fini auf Grundlage der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter (z.B. Meta). Fini hat keinen Einfluss auf Algorithmen oder die plötzliche Entfernung von Inhalten durch diese Anbieter und haftet nicht für die ständige Abrufbarkeit auf Drittplattformen.
3. Termine und Veröffentlichung
3.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von fini schriftlich zu bestätigen, soweit in diesen AGB Schriftform verlangt wird, genügt hierfür auch eine Übermittlung per E-Mail.
3.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von fini aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und fini berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Befindet sich fini in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er fini schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Konzept- und Ideenschutz
4.1. Wird fini mit der Erstellung eines individuellen Kooperationskonzepts (z. B. für eine Themenwoche) beauftragt, erbringt fini bereits mit der Konzepterarbeitung eine eigenständige, vergütungspflichtige Leistung. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung hat der Kunde hierfür eine angemessene Vergütung zu leisten; dies gilt unabhängig davon, ob es anschließend zum Abschluss eines Hauptvertrages kommt.
4.2. Alle von fini im Zuge der Konzeptentwicklung geschaffenen oder bereitgestellten Inhalte, insbesondere Ideen, Themenvorschläge, Kampagnen- und Gestaltungskonzepte, Texte, Grafiken, Layouts, Skizzen, Moodboards und sonstige Arbeitsergebnisse (nachfolgend zusammen „Konzeptmaterial“), sind urheber-, leistungsschutz- und/oder lauterkeitsrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte hieran verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der dafür vereinbarten Vergütung ausschließlich bei fini.
4.3. Eine Nutzung, Verwertung, Bearbeitung, Weitergabe oder Veröffentlichung des Konzeptmaterials durch den Kunden ist nur auf Grundlage eines mit fini gesondert abgeschlossenen Hauptvertrages und im darin vereinbarten Umfang zulässig.
4.4. Kommt kein Hauptvertrag über die Umsetzung des Konzepts zustande, ist jede Nutzung oder Verwertung des Konzeptmaterials untersagt. Verwendet der Kunde Konzeptmaterial dennoch ganz oder teilweise, schuldet er fini – unbeschadet weitergehender Ansprüche – eine angemessene Vergütung in Höhe des marktüblichen Entgelts für die entsprechende Nutzung, mindestens jedoch 50 % des von fini für die Umsetzung des jeweiligen Konzepts angebotenen Netto-Gesamtpreises. Weitergehende Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche bleiben vorbehalten.
4.5. Der Kunde behandelt das Konzeptmaterial sowie nicht offenkundige Informationen über Inhalte, Konditionen und Arbeitsweisen von fini vertraulich und macht sie Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von fini zugänglich. Auf Verlangen von fini hat der Kunde Konzeptmaterial, das nicht Vertragsgegenstand geworden ist, einschließlich Vervielfältigungen und digitaler Kopien unverzüglich zu löschen bzw. zurückzugeben.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt fini zeitgerecht alle Informationen, Daten, Bilder und Links zur Verfügung, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.
5.2 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Wird fini wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde fini schad- und klaglos; er hat fini sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.
5.3 Fini führt lediglich eine Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Kundeninhalten durch. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Termindaten, Preise und Altersangaben liegt allein beim Kunden.
6. Honorar & Zahlung
6.1 Alle Preise verstehen sich als Netto-Honorare zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
6.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann fini sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
7. Eigentumsrecht und Urheberrecht
7.1 Alle Leistungen von fini (redaktionelle Texte, Konzepte, Grafiken, Anregungen, Vorentwürfe, Ideen) bleiben im Eigentum von fini. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Zweck und Zeitraum.
7.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von fini, wie z. B. deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von fini zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Fini ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Fini haftet nicht für den Erfolg einer Werbeschaltung (z.B. Ticketverkäufe oder Besucher:innenzahlen).
8.2 Haftungsausschluss für Veranstaltungsdaten: Als Ankündigungsunternehmen übernimmt fini keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der angekündigten Events (Termine, Absagen, Preise). fini ist nicht der Veranstalter der beworbenen Erlebnisse.
8.3 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen nach zwölf Monaten ab Kenntnis des Schadens. Sie sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
8.4 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung/Leistung durch fini, verdeckte Mängel innerhalb von vierzehn Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich (E-Mail ausreichend) unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
8.5 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch fini zu. Fini wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde fini alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Fini ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für fini mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
8.6 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von fini und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von fini ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
9. Vorzeitige Auflösung
9.1 Fini ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von fini weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von fini eine taugliche Sicherheit leistet.
9.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn fini fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
10. Kennzeichnung / Referenz
Fini ist berechtigt, auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden auf der eigenen Website oder in Social-Media-Kanälen hinzuweisen (Referenzhinweis), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
11. Anzuwendendes Recht & Gerichtsstand
11.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen fini und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen fini und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von fini sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist fini berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
11.3 Erfüllungsort ist der Sitz von fini.
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